Lehrgang verantwortliche Standaufsicht
nach §27 WaffG, §10 AWaffV, DSB-Beschluss v. 18.03.2017
Lehrgänge zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht) gemäß den Vorgaben des DSB und BDS können wir gerne auch vor Ort bei Ihnen im Verein stattfinden lassen.
Die Schulung mit mündlich-praktischer Prüfung nimmt etwa 4 Zeitstunden in Anspruch.
Folgende Voraussetzungen müssen die Teilnehmer erfüllen:
- Volljährig: Min. 18 Jahre alt
- Zuverlässig: nicht vorbestraft und verfassungsrechtlich unbedenklich.
- Persönliche Eignung: Geistig und körperlich.
- Sachkundig: Nachweis der Waffensachkunde nach §3 Abs. 3,4,5 AWaffV und §7 WaffG.
Folgende Kenntnisse nachgenannter Themenbereiche werden vermittelt:
- Schießstätte(n)
- Waffenrechtliche Regelungen zur Benutzung von Schießstätten
- Altersgrenzen (§27Abs.3 u. 4WaffG)
- Aufgaben der Aufsicht (§11AWaffV)
- Aufbewahrung von Waffen oder Munition auf der Schießstätte (§§13,14,36 AWaffV)
- Erwerb v. Waffen u. Munition auf der Schießstätte (§12Abs.1Nr.5 u. Abs.2Nr.2 WaffG)
- Versicherung Betreiber u. Schütze(n)
- Verhalten bei Unfällen
Der Inhaber einer Bescheinigung zur qualifizierten „verantwortlichen Aufsichtsperson“ kann seitens des Vorstands in allen anerkannten Vereinen des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB), sowie des Bundes Deutscher Sportschützen (BDS) als „verantwortliche Aufsichtsperson“ bestellt werden. Der Qualifizierungsnachweis gilt nur in Zusammenhang mit erworbener Sachkunde nach §7WaffG.
Ablauf
Jeder Teilnehmer erhält zur Schulung ein persönliches Handout. Der Lehrgang findet in Form einer Unterweisung inkl. Begehung der eigenen Schießanlage statt. Die Vorstandschaft erhält zudem, zwecks Nachweis, das vom Gesetzgeber geforderte Protokoll zur Qualifizierungsschulung.
Bei Interesse dürfen Sie sich gerne per E-Mail, per Telefon oder mittels Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen.