Vorderladerlehrgänge
nach §32 der 1. SprengV.
Zwecks Beantragung einer Erlaubnis nach §27 SprengG benötigen Sie als Bedürfnis eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband, sowie eine Waffenbesitzkarte bzw. einen gültigen Jagdschein.
Zur Teilnahme an einem Grundlehrgang nach §32 der 1. SprengV ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 der 1. SprengV erforderlich. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Behörden teilweise eine sehr lange Bearbeitungszeit benötigen. In der Regel erhalten Sie ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung binnen 4-6 Wochen, in Ausnahmefällen auch 2-12 Wochen.
Gerne sind wir bereit den Fachkundelehrgang auch bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Benötigt werden entsprechende Räumlichkeiten, sowie eine 25m Schießbahn, welche für das Schießen mit Vorderladerwaffen abgenommen ist. Ebenfalls ist die Teilnahme an einem unserer ausgeschriebenen Kurse nach vorheriger Anmeldung möglich.
Aufgrund unserer bundesweiten Anerkennung bestehen keinerlei Komplikationen bei länderübergreifenden Behördenprozessen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Vorderladerlehrgänge mit Änderung der 1. SprengV vom 01.07.2017 unsererseits nur noch in Kombination mit Wiederladerlehrgängen angeboten werden können.
Zudem darf dann sowohl mit NC- als auch mit Schwarzpulver wiedergeladen und mit Schwarzpulverersatzstoffen und Schwarzpulver Vorderladerwaffen geschossen werden.
Ablauf
14 Tage vor Lehrgangsbeginn erhält jeder Teilnehmer sämtliche relevanten Unterlagen zur stattfindenden Fachkundelehrgang nach §32 der 1. SprengV (s.g. Pulverschein).
Der Kobinationslehrgang, bestehend aus Laden und Wiederladen von Patronenhülsen in Verbindung mit Umgang von NC-Pulver und Schießen von Vorderladerwaffen mit Umgang von Schwarzpulver dauert zwei Tage und vermittelt folgende Lehrinhalte:
- Theorie Vorderladerwaffen
- Praxis Vorderladerwaffen
- Schießen mit Vorderladerwaffen
- Rechtsgrundlagen im Umgang mit Explosivstoffen (SP/NC)
- Theorie Wiederladen
- Praxis Wiederladen
Die Prüfung nach §36 der 1. SprengV findet in der Regel eine Woche nach dem Kurs statt. Kann aber auf Wunsch auch gerne unmittelbar am dritten Tag im Anschluss des Kurses erfolgen.
Zur Abnahme der Prüfung ist die Anwesenheit eines Behördenvertreters erforderlich.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, sowie einem praktischen Teil. Eine mündlich-praktische Prüfung ist in Ausnahmefällen im Rahmen einer Nachprüfung ggf. erforderlich.
Sie endet bei Bestehen mit Ausgabe des Zeugnisses.