Einlagern von Waffen
Falls Sie Waffen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zwischenlagern wollen, bis Sie diese selbst übernehmen oder an andere Berechtigte überlassen dürfen, bieten wir Ihnen eine rechtskonforme Einlagerung von Waffen an.
Eine Waffeneinlagerung empfiehlt sich bei:
- Noch nicht vorhandener EWB.
- Überbrücken des Erwerbstreckungsgebots.
- Überlassen von Waffen bei vorzeitiger Austragung aus der eigenen WBK.
- Sichere Unterbringung bis zur Klärung eines Sachverhalts.
- Vorübergehendem Verlust der EWB.
Ablauf
- Rechtskonforme Übernahme der Waffe(n) in unser Waffenbuch.
- NWR-Meldung der Übernahme.
- Schriftliche Bestätigung der Übernahme gegenüber dem Überlasser.
- Protokollieren des Zustands.
- Reinigung und Konservierung der Waffe(n) vor dem Einlagern.
- NWR-Meldung bei Überlassen der Waffe(n).
- Austrag aus unserem Waffenbuch.
- Übergabe an einen Berechtigten.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Überlassung zur Einlagerung die Besitzverhältnisse gemäß Waffengesetz abgetreten werden (Ausüben der tatsächlichen Gewalt), Sie allerdings nach wie vor Eigentümer der Waffe(n) bleiben (Eigentumsvorbehalt).